Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle durchgeführten Aufträge von KEROSINHILLFOTO Nicole Signer. Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Fotografin und Kunden erreicht werden.
2. Leistung
Vorbehältlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen der Fotografin überlassen. Insbesondere steht ihr die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition zu. Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann die Fotografin Hilfspersonen ihrer Wahl einsetzen. Die Fotoapparate und -materialien sowie die sonstigen Geräte, die für die fotografische Arbeit nötig sind, werden von der Fotografin besorgt. Vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen. Verschiebt der Kunde einen Auftrag weniger als zwei Tage vor Auftragstermin auf ein späteres Datum oder kommt er seinen Verpflichtungen gemäss vorstehendem Absatz nicht nach, so hat die Fotografin Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten (inkl. Drittkosten).
3. Haftung
Die Fotografin haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Fotografin ist verpflichtet, das digitale Bildmaterial des Kunden mindestens 6 Monate über den Fotoauftrag hinaus aufzubewahren. Danach erlischt der Anspruch des Kunden auf Archivierung der Bilder durch die Fotografin. Wenn der Kunde der Fotografin angegeben hat, welche Personen im Rahmen der fotografischen Arbeit zu fotografieren sind, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung zum Gebrauch gegeben haben, den der Kunde von ihrem Bild im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will. Wenn der Kunde der Fotografin Gegenstände übergeben oder ihr bestimmte Orte angegeben hat, die im Rahmen der fotografischen Arbeit fotografiert werden sollen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass kein Recht Dritter dem Gebrauch entgegensteht, den der Kunde von dem Bild dieser Gegenstände oder Orte (Locations) im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will. Falls die in den beiden vorstehenden Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, der Fotografin jeden Schadenersatz zurück- zu erstatten, zu dem dieser zugunsten der Berechtigten verurteilt werden könnte, und ihr für sämtliche Kosten der Prozessführung gegen die Berechtigten zu entschädigen. Der Kunde ist verpflichtet, die von der Fotografin gelieferten fotografische Arbeit unmittelbar nach Erhalt zu prüfen und allfällige Schäden, Mängel und Beanstandungen innerhalb von sechs Werktagen ab Lieferdatum des Werks schriftlich oder mündlich geltend zu machen, ansonsten gilt die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden. Die Bildbearbeitung liegt im Ermessen der Fotografin.
4. Verwendung
Der Kunde erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung des Werkes eine Lizenz zur Nutzung der fotografischen Arbeit im vereinbarten Rahmen, diese ist in der Auftragsbestätigung separat geregelt. Darin nicht enthalten ist eine Weiterlizenzierung durch den Kunden an Dritte. Der Kunde hat bei der mit der Fotografin bestimmten Verwendung des Werks den Namen der Fotografin in geeigneter Form zu erwähnen. Die Fotografin hat das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen. Die Fotografin hat das Recht, die Bilder in ihrem Portfolio und auf ihrer Website zu veröffentlichen. Die Bildträger (Negative und RAW-Dateien) gehören der Fotografin. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, bleibt das Urheberrecht und Copyright bei der Fotografin und hat das Recht, die Bilder im eigenen Portfolio zu führen.
5. Honorar
Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben das gelieferte Material und die elektronischen Bilddaten im Besitz der Fotografin. Für eine verspätete Zahlung wird eine Mahngebühr von CHF 20.- für die erste Mahnung und CHF 40.- für die 2. Mahnung erhoben. Zur Ausführung des Auftrags erforderliche Kosten und Auslagen, wie bspw. Honorare für Hilfspersonen und Modelle sowie Ausrüstungsmieten, Kosten für Mietstudio, Requisiten, Reisekosten, Spesen, etc. sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
6. Gerichtsstand
Die mit dem Fotografen abgeschlossenen Verträge unterstehen Schweizerischem Recht, auch bei Lieferungen ins Ausland. Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz von Kerosinhillfoto Nicole Signer, Schweiz. Die Fotografin behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern oder zu ergänzen.
Ich hoffe, Sie mögen meine Arbeit. Gerne können Sie mich hier für Fragen aller Art kontaktieren. Ich freue mich auf Sie.
Nicole Signer
Fotografieren aus Leidenschaft
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